Archiv für die Kategorie „Wissenswertes“
Heimskringla die schönsten und wichtigsten Königssagen des nordischen Mittelalters

In Snorri Sturlusons monumentalem Werk »Heimskringla« begegnen uns die schönsten und wichtigsten Königssagen des nordischen Mittelalters, beginnend mit der Ynglinga-Saga über die mythische Urgeschichte des Nordens, sich fortsetzend in mehr als einem Dutzend großartiger, literarisch eigenständiger und chronologisch zusammenhängender Königssagen, die bis in die Zeit um 1177 reichen.
Dialogreich und spannend erzählt sind diese Sagen, in deren Zentrum die berühmte und sehr umfangreiche Olavs-Saga steht.
Heiliger Holunder
Der Holunder ist der heilige Strauch der Göttin Holle, einem Aspekt der Erdgöttin Frigg. Er gilt als Lebens- und Sippenbaum und neben jedem Haus, das gebaut wurde, wurde er gepflanzt, denn in ihm wohnt der gute Geist und Beschützer des Hauses, der Sippen- und Vegetationsgeist Frau Ehlhorn. Die Germanen brachten zu seinen Füßen das Disenopfer aus Brot, Milch und Bier dar.
Quelle: mittgard.de
Der Holunder spielte schon vor Jahrtausenden eine wichtige Rolle in der Heilkunde.
Schon Hippokrates aus Griechenland, der 460-377 v. Chr. lebte pries die Heilkraft des Holunders. Er nannte ihn gar einen Medizinschrank. Gegen Verstopfung, Wassersucht und Frauenbeschwerden wurde der Holunder von Hippokrates empfohlen, Anwendungen, die auch heute noch für den Holunder typisch sind.
Auch Theophrastus von Eresos, Plinius der Ältere und Dioskurides beschrieben und würdigten den Holunder.
Nördlich der Alpen galt der Holunder den Kelten und Germanen als heiliger Baum, der die Göttin verkörperte. Im Holunder sollten die guten Hausgeister wohnen und das Haus und seine Bewohner vor Schaden bewahren.
Daher sollte man den Holunder auch weder beschneiden noch fällen, denn durch die Entfernung des Holunders beraubte man die guten Hausgeister ihrer Wohnstätte.
Wenn sich das Fällen eines Holunders nicht vermeiden liess, musste man ihn mit folgenden Worten um Verzeihung bitten:
“Frau Ellhorn, gib mir von deinem Holz, so will ich dir auch von meinem geben, wenn es wächst im Walde.”
Nur Witwen und Waisen waren angeblich in der Lage, ungestraft Holunderholz zu schneiden, denn sie waren sowieso schon vom Tod gezeichnet.
Ausser zu Heilzwecken wurde der Holunder auch zu zahlreichen magischen Zwecken verwendet.
Daher erstaunt es kaum, dass der Holunder im Rahmen der Christianisierung etwas in Verruf geriet. Aus dem heiligen Baum wurde plötzlich ein Baum des Teufels. So schrieb auch Hildegard von Bingen, dass der Holunder kaum zur Anwendung beim Menschen tauge.Quelle: heilkraeuter.de
Weihnachten, jahrtausende altes germanisches Jahreszeitenfest
In unseren Herzen tragen wir Menschen des Nordens die große Sehnsucht nach dem Licht der Sonne. Sie ist uns die Lebensspenderin. Der Lauf der Erde um die Sonne bringt den nördlichen Breiten den wunderbaren Wechsel von Frühling, Sommer, Herbst und Winter und damit jedes Jahr wieder das große Erleben des “Stirb und Werde” in ewiger Wiederkehr. Dem Menschen des Südens ist dieses Fühlen und dieser Rhythmus des Jahresablaufs fremd. Er schmachtet das ganze Jahr hindurch unter der Sonnenglut, sie bedeutet ihm nicht das Leben, sondern den Tod. Unser Leben aber gewinnt mit dem Wechsel der Jahreszeiten immer wieder neuen Antrieb.
Schon die Hauptfeste unserer germanischen Vorfahren waren Jahreszeitenfeste. Sie kannten die Sommer- und Wintersonnenwende und Feste der Tag- und Nachtgleiche. Mit der Wintersonnenwende wurde die Wiedergeburt der lebensspendenden Sonne gefeiert.
In den Dämmerstunden lauschten die Kinder den alten Sagen und Märchen und konnten kaum abwarten, bis der Weihnachtsmann oder Ruprecht, der erste Bote des Festes, endlich am 6. Dezember erscheint oder wenigstens ein Zeichen seiner Anwesenheit hinterläßt. Vier Sonntage vor dem Fest wird der Julkranz oder Weihnachtskranz im Hause feierlich aufgehängt. Seine Lichter mögen die vier Jahreszeiten versinnbildlichen. Wenn am Weihnachtsabend die Kerzen verlöschen, ist das Jahr nach unserem Empfinden zu Ende. Es kommt die Zeit “zwischen den Jahren”.
Unseren Vorfahren galt die Zeit zwischen dem 25. Dezember und 6. Januar heilig. Es war Ruhezeit. Die Fehde hatte zu ruhen und kein Gericht durfte gehalten werden.
So wie es durch die Jahrhunderte geworden ist, ist es trotz aller Überlagerungen und Durchsetzungen mit fremden Geistesgut doch immer in seinem Grundgehalt ein deutsches Fest geblieben, mochte auch die (jüdisch-christliche) Kirche den altüberlieferten Bräuchen und Brauchtumsgestalten andere, ihren Lehren passende Namen Namen und Ausdeutungen geben.
Dem Mißbrauch der weihnachtlichen Sinnbilder und des Weihnachtsbaumes zu Reklamezwecken sowie der Häufung der Weihnachsfeiern und der damit verbundenen Verkitschung und Verfälschung des artgemäßen Festgehaltes muß jedoch Einhalt geboten werden.Die gleiche Festzeit begegnet uns bei den anderen indogermanischen Völkern, bei Indern, Iranern, Griechen und Römern mit ähnlichen Gehalt schon in vorchristlicher Zeit.
Aus all dem erkennen wir, daß das Weihnachtsfest begründet ist im Lauf der Gestirne, wie ja auch das Osterfest nicht durch den Tag der Auferstehung Jesu, sondern nach dem Wechsel der Monde und dem Frühlingsstand der Sonne bestimmt wird.
Weihnachten ist seinem Ursprung nach ein echtes Jahreszeitenfest und sehr viel älter als die jüdisch-christlichen Kirchen und Lehren.
Die indogermanischen Völker nordischer Rasse kannten die Feier der Wintersonnenwende und feierten sie sinnbildlich als das Ereignis der jährlichen Wiedergeburt ihrer Sonnengottheiten.
Bei Germanen, wie Iranern war der Neujahrstag das Hauptfest und fiel mit der Wintersonnenwende zusammen.
Die Wiederkehr des Sonnenlichtes wurde im Norden mit Höhenfeuern angekündigt. Man drehte Räder solange um die Achsenwelle , die mit leichtbrennbaren Stoffen umgeben war, bis aus ihr ein Funke sprühte und zur Flamme ward.
Wir wissen aus Urkunden, daß in Rom der Papst Julius, der von 337 bis 352 residierte, den Entschluß faßte, das in Rom übliche Wintersonnenfest und das Fest der Geburt des Sonnengottes Mithras, die am 25. Dezember gefeiert wurden, durch ein christliches Fest zu ersetzen. Er erklärte den 25. Dezember als den Tag der Geburt Christi.
Gerade das, was unsere Phantase seit Kindheitstagen zur Weihnachszeit erfüllt, was uns lieb und wert ist am Weihnachtsfest, was wir nie missen möchten, ist nicht kirchlichen, sondern völkischen Ursprungs
Was wissen wir über den Weihnachsbaum?
Fest steht, daß er nicht mit dem Christentum in die deutschen Lande einzog, sondern von der Kirche zu alle Zeiten als heidnischer Brauch verfolgt wurde. Die ältesten deutschen Urkunden, die den Weihnachtsbaum erwähnen, sind Ratsverordnungen, die das Ausputzen der Stuben mit Tannengrün und Bäumen verbieten.Anm.v. Kawi, 20.12.2006: Wie schmückt man einen Weihnachtsbaum richtig?
Zu dieser telef. Anfrage heute konsultierte ich eine Weise Frau. Antwort: Zunächst muß der Baum im Topf sein, damit er nach den 12 (!) Heiligen Nächten (ab Sonnenwende) oder später in den Garten umgepflanzt werden kann. Diese Bäume wachsen besonders gut. Geschmückt werden sie mit Gebäck in Form von Sinnzeichen/Sternen/Hagalrune usw., je nach Intuition.
Abgesägte “Weihnachtsbäume” sind Opfer an Jehova, analog zu “Weihnachtsgänsen” und anderem Gemetzel, die Kirche hatte zunächst die Weihnachtsbäume – sie wurden im Wald geschmückt und natürlich NICHT abgesägt – verboten und dann unter der Bedingung dieses Opfers an Jehova – absägen und nach Gebrauch verbrennen – wieder erlaubt.
weiterlesen Originalartikel
Geil auf China-Import?
Da ich in letzter Zeit einige Anfragen bekommen habe, bezüglich Billig-T-Shirts, möchte ich jetzt hier einmal direkt Stellung beziehen.
2005 wurden die Exportbeschränkungen für chinesische Textilien aufgehoben. Seitdem überschwemmen Pullover, T-Shirts, Hosen und vieles mehr “made in Fernost” den europäischen Markt. Desweiteren wird z.B. fleissig in der Türkei produziert.
Ob man alleine unter Betrachtung des Aspektes Kinderarbeit und Billiglohn auf sein erworbenes Schnäppchen stolz sein kann?
Mir fiel auf, dass es sogar meist diese “Schnäppchenjäger” sind, die sich im selben Atemzug beschweren, weil Firmen ihren Standort ins Ausland verlegen und man keine oder nur noch schlecht bezahlte Arbeit findet.
Ist Geiz geil???
Ein Hemd für 15 € kostet meist inklusive Produktion, Import und allem Drum und Dran nicht mehr als 3 € (man überlege sich nun, wer und was da alles davon bezahlt werden muss).
Ich habe kein Problem damit, (Jedem das Seine) allerdings widerstrebt es meiner persönlichen Überzeugung, Euch Chinaramsch anzubieten und zu verkaufen, auch wenn man damit ohne weiteres eine Gewinnmarge von sagenhaften 600% erzielen könnte.
Ich halte die Preise im Rahmen und achte auf Qualität bei dem, was ich Euch anbiete. Alles stammt aus sogenannten Hochlohnländern.
Mit dem Verkauf von Billigprodukten würde ich niemandem nutzen, nur noch zusätzlich schaden. Denkt mal drüber nach.
Desweiteren möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich für Euer Vertrauen und die vielen positiven Zuschriften bedanken, die die neuen Motive und Produkte, sowie deren Qualität betreffen. Ich freue mich, wenn Ihr zufrieden seid
Glaubensfreiheit und das Grundgesetz
Das Grundgesetz der BRD besagt:Artikel 3 – Glaubens- und Gewissensfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die freie Religiionsausübung wird gewährleistet.
Sowie die Artikel 136 bis 141 der Weimarer Verfassung – Religion und Religionsgesellschaften:
Artikel 136
(1) Die bürgerlichen Rechten und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.
Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu ener kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Artikel 137
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegen keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Andere Religionsgesellschaften aind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl der Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.
Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verband zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.
Artikel 138
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Gundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vremögen werden gewährleistet.
Artikel 139
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Artikel 141
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zu Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.









